Der Digitale Bauantrag ist auf dem
Weg. Er war u.a. Thema bei der bzw. beim
- 131. Bauministerkonferenz am 5. September 2018 in Berlin
- Wohngipfel im Bundeskanzleramt am 21. September 2018
- 22. buildingSMART-Forum am 24. Oktober 2018 in Berlin
- 132. Bundesbauministerkonferenz am 25. und 26. Oktober 2018 in Kiel
Bisher konnte man den Eindruck haben, der digitale Bauantrag werde sich
irgendwann aus dem "Stufenplan zum Digitalen Planen und Bauen" des
BMVI
aus dem Dezember 2015 ableiten. Dieser diente auch für das Verkaufsargument:
"Bundesregierung fordet BIM" der Softwareindustrie.
Jetzt lässt sich verbindlich feststellen: "Die Bundesregierung fordert
einen Digitalen Bauantrag."
Vorgaben bezüglich einer Anwendung von
BIM können nur im Verantwortungsbereich
des BMI [Bundesministerium des Innern] (das sind ca. 1% des jährlichen Hochbauvolumens
in Deutschland) gemacht werden. [1] |
"Der Bund wird gemeinsam mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern (federführend),
Bayern und Baden-Württemberg, interessierten Kommunen und der Leitstelle
XPlanung/XBau in Hamburg entsprechend dem Online-Zugangsgesetz (OZG) den
durchgängig digitalen Bauantrag befördern. Dazu soll ein erstes Digitalisierungslabor
noch in diesem Jahr starten. Für den Bauherrn bedeutet ein durchgängig digitaler
Bauantrag Zeit- und Kostenersparnisse; für die bearbeitende Behörde perspektivisch
eine höhere Effizienz im Personaleinsatz bis hin zum Auffangen von Belastungsspitzen
mittels kommunaler Arbeitsverbünde."
[2]
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"Wenn wir zulassen, dass sich die Softwareindustrie um das Bauen herum
monopolisiert, dann ist die Wertschöpfung – ich sage es mal brutal – weg.
Es mag lokal immer wieder schick sein, sich auf ein durchgängiges System
einzulassen, aber als Wertschöpfungskette müssen wir uns das verdammt gut
überlegen. Ich kann für den Bund sagen, wir werden alles dafür einsetzen,
dass das verhindert wird.", so Lothar Fehn Krestas vom
BMI
zu den Stichworten: BIM und IFC [3]
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Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP in NRW heißt es: "Die Chancen der
Digitalisierung wollen wir auch in der nordrhein-westfälischen Baupolitik
nutzen. Die Kommunen werden wir deshalb bei der Implementierung eines einheitlichen
und zeitgemäßen Systems zur Einreichung von Bauanträgen in digitaler Form
nach dem Vorbild zum Beispiel der Berliner Bauaufsichtsbehörde unterstützen.
Bei der Einführung des Building-Information-Modeling (BIM) soll Nordrhein-Westfalen
eine Vorreiterrolle einnehmen." [4]
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"Alle Bauaufsichtsbehörden in Berlin arbeiten seit 2010 mit dem einheitlichen
"Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahren (eBG)" und nehmen seit dem
20.04.2013 ausschließlich Bauvorlagen im PDF-Format entgegen."
[5]
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Wir halten die Bemühungen des
BMI
für sehr vernünftig (insbesondere, weil wir eine Instrumentalisierung der
Regierung durch die Softwareindustrie für grundsätzlich falsch halten).
Der digitale Bauantrag wird ein 3D Modell des Gebäudes beinhalten, allerdings
scheinen die IFC dafür nicht zwangsläufig die
erste Wahl zu sein. Bauvorlagen, ausschließlich im PDF-Format können nur
eine Übergangslösung sein. Wahrscheinlich wird es eine Mischform aus Vektor-Dateien
und PDF-Formaten.
Weiter gehen davon aus, dass der "Stufenplan zum
Digitalen Planen und Bauen" des
BMVI
sich auf Infrastrukturprojekte im Zuständigkeitsbereich des
BMVI
beschränken wird. |
- Antwort zu den Fragen 16, 17 und 18 der Kleinen Anfrage "Einführung
von Building Information Modelling im Hoch- und Infrastrukturbau"
FDP-Fraktion vom 27.11.2018, Deutscher Bundestag Drucksache 19/6028
-
Gemeinsame Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen
Ergebnisse
des Wohngipfels am 21. September 2018 im Bundeskanzleramt, Abschnitt
"Verfahren vereinfachen, Chancen der Digitalisierung nutzen"
- auf dem 22. buildingSMART-Forum am 24. Oktober 2018 in Berlin
- Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017 - 2022, Seite 76/77
- https://www.berlin.de/ebg/
aufgerufen 11/2018
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