Bauantrag
Der Bauantrag ist der Antrag auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben.

Die Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den Landesbauordnungen und den Bauvorlageverordnungen der Bundesländer.

"Die Musterbauordnung (MBO) soll die dem Landesrecht unterliegenden Landesbauordnungen vereinheitlichen." [1]

In den Ergebnissen des og. Wohngipfels heißt es dazu: "Die Länder sind sich ihrer Verantwortung für das Bauordnungsrecht als wesentlichen Teil des in ihrer Kompetenz liegenden Sicherheitsrechts bewusst. [...] [Sie] verfolgen [...] das Ziel, weitgehend übereinstimmende Vorschriften im Bauordnungsrecht vorzusehen. Als Richtschnur für die Bauordnungen der Länder dient die Musterbauordnung (MBO), die in den Gremien der Bauministerkonferenz und unter Beteiligung des Bundes erarbeitet wird." [2][3]
Bauansuchen
In Österreich verwendet man den Begriff "Bauansuchen" für einen Antrag auf eine "Baubewilligung".

In Österreich ist das Bauwesen eine Angelegenheit der Bundesländer, es gibt also neun verschiedene Bauordnungen.
Baugesuch
In der Schweiz verwendet man den Begriff "Baugesuch" für einen Antrag auf eine "Baubewilligung".
Einzelnachweise
  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Bauordnungen_(Deutschland)#Musterbauordnung aufgerufen 11/2018
  2. Protokoll über die Sitzung der Bauministerkonferenz am 5. September 2018 in Berlin
  3. Gemeinsame Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen
    Ergebnisse des Wohngipfels am 21. September 2018 im Bundeskanzleramt, Abschnitt "Bauordnungsrecht weiter entwickeln und harmonisieren"

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