Der Bauantrag ist der Antrag auf eine
Baugenehmigung für ein
Bauvorhaben.
Die Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB) in
Verbindung mit den Landesbauordnungen und den Bauvorlageverordnungen der
Bundesländer.
"Die Musterbauordnung (MBO) soll die dem
Landesrecht unterliegenden Landesbauordnungen vereinheitlichen." [1]
In den Ergebnissen des
og. Wohngipfels heißt es dazu: "Die Länder sind sich ihrer Verantwortung für das
Bauordnungsrecht als wesentlichen Teil des in ihrer Kompetenz liegenden
Sicherheitsrechts bewusst. [...] [Sie] verfolgen [...] das Ziel,
weitgehend übereinstimmende Vorschriften im Bauordnungsrecht vorzusehen.
Als Richtschnur für die Bauordnungen der Länder dient die
Musterbauordnung (MBO), die in den Gremien der Bauministerkonferenz und
unter Beteiligung des Bundes erarbeitet wird." [2][3] |
In Österreich verwendet man den Begriff "Bauansuchen" für einen Antrag
auf eine "Baubewilligung".
In
Österreich ist das Bauwesen eine Angelegenheit der Bundesländer, es gibt
also neun verschiedene Bauordnungen. |
In der Schweiz verwendet man den Begriff "Baugesuch" für einen Antrag
auf eine "Baubewilligung". |
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bauordnungen_(Deutschland)#Musterbauordnung
aufgerufen 11/2018
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Protokoll über die Sitzung der Bauministerkonferenz am 5. September
2018 in Berlin
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Gemeinsame Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen
Ergebnisse des Wohngipfels am 21. September 2018 im Bundeskanzleramt,
Abschnitt "Bauordnungsrecht weiter entwickeln und harmonisieren"
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