Als Teilleistung gilt jeweils jene Leistung, die in einem
Leistungsverzeichnis unter einer
Ordnungszahl beschrieben wird und für die
im Angebot auch ein eigener
Einheitspreis ausgewiesen wird.
Eine Teilleistung (Position) besteht aus
- der Ordnungszahl (OZ)
- der Menge
- der Einheit (Maßeinheit der
Menge)
- der vollständigen Beschreibung mit einem standardisierten oder
freiem Text
Optional sind
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