Teilleistung (Position)
Als Teilleistung gilt jeweils jene Leistung, die in einem Leistungsverzeichnis unter einer Ordnungszahl beschrieben wird und für die im Angebot auch ein eigener Einheitspreis ausgewiesen wird.


Eine Teilleistung (Position) besteht aus

  • der Ordnungszahl (OZ)
  • der Menge
  • der Einheit (Maßeinheit der Menge)
  • der vollständigen Beschreibung mit einem standardisierten oder freiem Text

Optional sind


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