Textergänzungen sind mögliche Bestandteile im Lang- bzw. Kurztexten
von Teilleistungen. Man unterscheidet
- Bietertextergänzungen
- Textergänzungen des Ausschreibenden
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Erzeugnis: '..................' vom
Bieter einzutragen
Bietertextergänzungen sind
Auslassungen im Langtext einer Teilleistung.
Sie geben dem Bieter die Möglichkeit, individuelle Ergänzungen bei der
Angebotsabgabe vorzunehmen.
Häufig werden Bietertextergänzungen
zur Angabe eines Produktes verwendet, dessen Eigenschaften vorher
beschrieben wurden.
Bietertextergänzungen bestehen idR aus
drei Komponenten:
Anfang (oder Frage) z.B. Erzeugnis:
Hauptteil z.B. '..................' Ende z.B.
vom Bieter einzutragen
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Textergänzungen des Ausschreibenden sind individuelle Texte, die während
der Erstellung der Teilleistung
standardisierten Beschreibungen
hinzugefügt werden. |
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