Jede Teilleistung im
Leistungsverzeichnis wird
eindeutig durch ihre Ordnungszahl (OZ) gekennzeichnet.
Die
Ordnungszahl umfasst maximal 14 Stellen und besteht aus den Stellen der
Hierarchiestufen, den Stellen der
Positionsnummer und evtl. einem einstelligen Index.
Die
Nummerierung ist immer aufsteigend.
Ist das
Leistungsverzeichnis in
Lose aufgeteilt, dann befindet sich das
Los immer in der obersten
Hierarchiestufe. Die Losnummer ist
Bestandteil der Ordnungszahl und enthält keine führenden Nullen.
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Die Ordnungszahl 01.01.0001 kennzeichnet die erste
Teilleistung im
Leistungsverzeichnis. Die
Gliederung sieht durch die
Hierarchiestufen zwei Stellen für den
ersten
LV-Bereich und zwei Stellen für den
zweiten
LV-Bereich vor. Die Positionsnummer
ist vier-stellig. Jede Nummerierung beginnt mit 1, dem kleinsten
zulässigen Wert. Bei einer Schrittfolge von 1 wäre die nächste
Position 01.01.0002. Die erste Position im nächsten
LV-Bereich wäre 01.02.0001. |
Die Ordnungszahl 1.1.1.1.001 kennzeichnet die erste
Teilleistung im
Leistungsverzeichnis. Die
Gliederung sieht durch die
Hierarchiestufen eine Stelle für den
ersten
LV-Bereich, eine Stelle für den
zweiten
LV-Bereich, eine Stelle für den
dritten
LV-Bereich und eine Stelle für den
vierten LV-Bereich vor. Der erste
LV-Bereich kann hier ein
Los sein, denn er beginnt nicht mit einer Null.
Die Positionsnummer ist drei-stellig. |
Die Ordnungszahl 1.01.001.01.A kennzeichnet die erste
Teilleistung im
Leistungsverzeichnis. Die
Gliederung sieht durch die
Hierarchiestufen eine Stelle für den
ersten
LV-Bereich, zwei Stellen für den
zweiten
LV-Bereich und drei Stellen für den
dritten
LV-Bereich vor. Der erste
LV-Bereich kann hier ein
Los sein. Die Positionsnummer ist zwei-stellig und
hat einen zusätzlichen Index. |
Die Ordnungszahl 1 kennzeichnet die erste
Teilleistung im
Leistungsverzeichnis. Die
Gliederung sieht durch die
Hierarchiestufen keine
LV-Bereich vor. Die Positionsnummer
ist ein-stellig. |
Die Ordnungszahl 01.__.__.001 kennzeichnet die erste
Teilleistung im
Leistungsverzeichnis. Die
Gliederung sieht durch die
Hierarchiestufen zwei Stellen für den
ersten
LV-Bereich, zwei Stellen für den
zweiten
LV-Bereich und zwei Stellen für den
dritten
LV-Bereich vor. Die Positionsnummer
ist drei-stellig. Die Gliederung stimmt hier mit dem real
verwendeten LV-Bereich nicht überein.
Die Position sollte drei LV-Bereich
tief platziert werden. Sie liegt aber im ersten
LV-Bereich und lässt damit zwei
Hierarchiestufen aus. Das nennt man
auch "unbelegte
Hierarchiestufen". Damit alle
Position das gleiche Nummerierungsschema aufweisen, werden die
Auslassungen z.B. mit Unterstrichen dargestellt. |
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