Hierarchiestufen
Umfangreiche Leistungsverzeichnisse können in LV-Bereiche gegliedert werden. Die Verwendung der LV-Bereiche und ihr Gliederungsschema werden als Hierarchiestufen bezeichnet.

Ein Leistungsverzeichnis ohne Hierarchiestufen besteht nur aus Teilleistungen.

Das Schema kann aus maximal 5 Hierarchiestufen bestehen. Die Teilleistungen werden immer der niedrigsten Hierarchiestufe zugeordnet.

Im Ausdruck befinden sich vier LV-Bereiche:



Der erste LV-Bereich heißt "FENSTER" und ist Teil der ersten Hierarchiestufe.

Ihm werden die LV-Bereiche "FENSTERBÄNKE ...", "FENSTERLÄDEN ..." und "STUNDENSÄTZE" untergeordnet. Sie befinden sich in der zweiten Hierachiestufe.

Für das LV wurden also zwei Hierachiestufen vereinbart.

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