Objektbezogener Lageplan
Der objektbezogene Lageplan oder Situationsplan (Schweiz) gehört zu den Bauvorlagen im Bauantrag. Der Inhalt wird in Deutschland in den Bauvorlageverordnungen der Bundesländer festgelegt. Diese basieren auf der Musterbauvorlagenverordnung (MBO) der Bauministerkonferenz. Die Regelungen für den Lageplan befinden sich dort unter §7.

Für die Darstellung heißt es unter §7 (5):
Im Lageplan sind die Zeichen und Farben der Anlage 1 zu verwenden; im Übrigen ist die Planzeichenverordnung (PlanzV 90) [...] entsprechend anzuwenden.

Die Anlage 1 legt folgende Kennzeichnung fest:
Grenzen des Grundstücks Violett
vorhandene bauliche Anlagen oder Bauteile Grau
geplante bauliche Anlagen oder Bauteile Rot
zu beseitigende bauliche Anlagen oder Bauteile Gelb
Flächen, die von Baulasten betroffen sind Braun
Die Planzeichenverordnung legt u.a. folgende Zeichen und Farben fest:
(3.4) Baulinie Rot
(3.5) Baugrenze Blau
Darstellung in den Bauvorlagenverordnungen der Bundesländer
Bei den Darstellungen der Leitungen gibt es in fünf Bundesländern Unterschiede:
 
Unterschiede in Baden-Württemberg [1]
Es sind farbig zu kennzeichnen:
bestehende Grundstücksgrenze violette Außenbandierung
geplante Grundstücksgrenze unterbrochene violette Außenbandierung
Verkehrsflächen goldocker Flächenfarbe
vorhandene Anlagen graue Flächenfarbe
geplante Anlagen auf dem Grundstück rote Flächenfarbe
geplante Anlagen auf den Nachbargrundstücken rote Innenbandierung
Anlagen, deren Beseitigung beabsichtigt ist  
auf dem Grundstück gelbe Flächenfarbe
auf Nachbargrundstücken gelbe Innenbandierung
geplante Veränderungen bestehender Anlagen rote Schraffur

Ergänzungen in Berlin [2]
f.) Begrenzung von Abstandsflächen Schwarz
g.) vorhandene Straßenverkehrsfläche Goldocker
h.) festgesetzte, aber noch nicht vorhandene Straßenverkehrsfläche Goldocker

Änderungen und Ergänzungen in NRW [3]
1.1 Vorhandene öffentliche Verkehrsfläche Goldocker
1.2 Geplante öffentliche Verkehrsfläche Bandierung
goldocker
1.3 Vorhandene Wohn-, Büro, Geschäftsgebäude Grau
1.5 Geplante bauliche Anlage Rot
1.7 geschützter Baum Bandierung
grün

Änderungen in Rheinland-Pfalz  [4]
1.1 Vorhandene Wohngebäude Grau
1.2 Vorhandene Gebäude für Wirtschaft oder Gewerbe Hellgrau
1.3 Vorhandene Gebäude für öffentliche Zwecke Dunkelgrau
1.4 Geplante bauliche Anlage Rot

Ergänzungen im Saarland  [5]
1.2  Begrenzung von Abstandsflächen Orange
Einzelnachweise
  1. Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung - LBOVVO
  2. Bauverfahrensverordnung - BauVerfVO
  3. Bauvorlagenerlass - BVErl.
  4. Verordnung über bautechnische Prüfungen - BauPrüfVO
  5. Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung - BauuntPrüfVO
  6. Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO

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