Der objektbezogene Lageplan oder Situationsplan (Schweiz) gehört zu den Bauvorlagen im Bauantrag.
Der Inhalt wird in Deutschland in den Bauvorlageverordnungen der Bundesländer
festgelegt. Diese basieren auf der Musterbauvorlagenverordnung
(MBO) der Bauministerkonferenz. Die Regelungen für den Lageplan
befinden sich dort unter §7.
Für die Darstellung heißt es unter
§7 (5): Im Lageplan sind die Zeichen und Farben der Anlage 1 zu
verwenden; im Übrigen ist die Planzeichenverordnung (PlanzV 90) [...]
entsprechend anzuwenden.
Die Anlage 1 legt folgende
Kennzeichnung fest: |
Grenzen des Grundstücks |
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Violett |
vorhandene bauliche
Anlagen oder Bauteile |
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Grau |
geplante bauliche
Anlagen oder Bauteile |
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Rot |
zu beseitigende bauliche
Anlagen oder Bauteile |
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Gelb |
Flächen, die von Baulasten betroffen sind |
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Braun |
Die Planzeichenverordnung legt u.a. folgende Zeichen und Farben
fest: |
Bei den Darstellungen der Leitungen gibt es in fünf Bundesländern
Unterschiede: |
Unterschiede in Baden-Württemberg [1]
Es sind farbig
zu kennzeichnen: |
bestehende
Grundstücksgrenze |
violette Außenbandierung |
geplante
Grundstücksgrenze |
unterbrochene violette Außenbandierung |
Verkehrsflächen |
goldocker Flächenfarbe |
vorhandene
Anlagen |
graue Flächenfarbe |
geplante
Anlagen auf dem Grundstück |
rote Flächenfarbe |
geplante
Anlagen auf den Nachbargrundstücken |
rote Innenbandierung |
Anlagen, deren Beseitigung beabsichtigt ist |
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auf dem Grundstück |
gelbe Flächenfarbe |
auf Nachbargrundstücken |
gelbe Innenbandierung |
geplante Veränderungen bestehender Anlagen |
rote Schraffur |
Ergänzungen in Berlin [2]
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f.) Begrenzung von Abstandsflächen |
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Schwarz |
g.) vorhandene
Straßenverkehrsfläche |
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Goldocker |
h.) festgesetzte, aber noch nicht vorhandene
Straßenverkehrsfläche |
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Goldocker |
Änderungen und Ergänzungen in NRW [3]
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1.1 Vorhandene öffentliche
Verkehrsfläche |
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Goldocker |
1.2 Geplante öffentliche
Verkehrsfläche |
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Bandierung goldocker |
1.3 Vorhandene Wohn-, Büro, Geschäftsgebäude |
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Grau |
1.5 Geplante bauliche Anlage |
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Rot |
1.7 geschützter Baum |
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Bandierung grün |
Änderungen in Rheinland-Pfalz [4]
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1.1 Vorhandene Wohngebäude |
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Grau |
1.2 Vorhandene Gebäude für Wirtschaft oder
Gewerbe |
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Hellgrau |
1.3 Vorhandene Gebäude für öffentliche Zwecke |
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Dunkelgrau |
1.4 Geplante bauliche Anlage |
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Rot |
Ergänzungen im Saarland [5]
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1.2 Begrenzung von Abstandsflächen |
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Orange |
- Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung - LBOVVO
- Bauverfahrensverordnung - BauVerfVO
- Bauvorlagenerlass - BVErl.
- Verordnung über bautechnische Prüfungen - BauPrüfVO
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische
Prüfung - BauuntPrüfVO
- Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO
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