Kennzeichnungen im Lageplan
Die Umsetzung der Anforderungen der Bauvorlageverordnungen der Bundesländer an den objektbezogenen Lageplan im Bauantrag erfolgt in ACAD-BAU zunächst durch Aufteilung in Flächen als:
  • vorhandenes Baugrundstück
  • geplantes Baugrundstück
  • Nachbargrundstück
  • vorhandene Verkehrsfläche
  • geplante Verkehrsfläche

Auf dem Bau- und Nachbargrundstück werden die baulichen Anlagen platziert:

  • vorhanden
  • zu beseitigen
  • geplant

Zusätzlich können Flächen auf Baugrundstücken als Baulasten gekennzeichnet werden.

  • Baulasten
Baugrundstück
Die Festlegung von Grundstücken ist Aufgabe der Vermessungsbehörden (Grundbuch). Für die Kennzeichnung eines Grundstückes gehen wir (juristisch vereinfacht) von einer zweidimensionalen Fläche aus, die durch die Grundstücksgrenze umfasst wird.

In der Vergangenheit war es üblich, beim Bauantrag in einer Kopie des Lageplans die Grundstücksgrenzen des betroffenen Grundstücks mit einer farbigen (Bleistift-) Linie (gelb) nachzuzeichnen.

Aktuell wurde in allen Bauvorlageverordnungen für den Bauantrag eine violette Kennzeichnung vorgeschrieben. Um dieser Forderung und der allgemeinen Fachliteratur gerecht zu werden, bilden wir folgende Möglichkeiten ab:
 
 Vorgabe Option 1 Option 2
      
Grundstücksgrenze des zu bebauenden Grundstücks Volllinie schwarz
außen violett bandiert [1]
Volllinie schwarz [2] Volllinie violett [3]
      
geplante Grundstücksgrenze [4] Strichlinie schwarz
außen violett bandiert
Strichlinie schwarz Strichlinie violett
       
  1. Explizit so nur in der Landesbauordnung Baden-Württemberg gefordert. Da es sich aber bei der Kennzeichnung lediglich um eine Meta-Information handelt und zur besseren Lesbarkeit unentbehrlich.
  2. Für s/w Ausgaben.
  3. Die Anlage 1 der Musterbauvorlagenverordnung schliesst diese Möglichkeit nicht aus.
  4. Wir gehen davon aus, dass in Anlage 1 der Musterbauvorlagenverordnung mit "Grenzen des Grundstücks" die geplanten Grundstücksgrenzen gemeint sind.
Bauliche Anlagen
Grundsätzlich ist die farbliche Kennzeichnung baulicher Anlagen in den Bauvorlageverordnungen der Bundesländer gleich.

Für ACAD-BAU finden sich folgende Kennzeichnungen für bauliche Anlagen:
 
 Vorgabe Option 1 Option 2 Option 3
vorhanden graue Flächenfarbe
ohne Muster
Umfassung Volllinie schwarz
Kreuzschraffur [1]
hellgraue Flächenfarbe
ohne Muster [2]
dunkelgraue Flächenfarbe
ohne Muster [3]
        
zu beseitigen gelbe Flächenfarbe
ohne Muster
Umfassung Volllinie
schwarz, gekreuzt
(---X---X---X---)
Umfassung Volllinie
schwarz
innen gelb bandiert [6]
 
         
geplant rote Flächenfarbe
ohne Muster [4]
Umfassung Volllinie schwarz
Schraffur -45° [5]
Umfassung Volllinie
schwarz
innen rot bandiert [6]
Umfassung Volllinie schwarz
Schraffur +45° rot [7]
         
  1. In NRW und Rheinland-Pfalz wird die Kreuzschraffur für geplante bauliche Anlagen verwendet (!)
  2. Vorhandene Gebäude für Wirtschaft oder Gewerbe in Rheinland-Pfalz
  3. Vorhandene Gebäude für öffentliche Zwecke in Rheinland-Pfalz
  4. Die einfache Schraffur -45° wird in NRW für vorhandene bauliche Anlagen verwendet (!)
  5. Bei Gebäuden sichtbare Dachform und Firstverlauf
  6. Auf Nachbargrundstücken in Baden-Württemberg
  7. Geplante Veränderungen bestehender Anlagen in Baden-Württemberg
Verkehrsflächen
Eine Kennzeichnung von Verkehrsflächen mit Farbe oder Muster fordern explizit nur Baden-Württemberg, Berlin und NRW. Man findet sie aber auch in der allgemeinen Fachliteratur.

In ACAD-BAU finden sich folgende Kennzeichnungen:
 
 Vorgabe Option 1 Option 2
 
vorhanden Flächenfarbe goldocker grobes Punktmuster eng keine
       
geplant innen goldocker bandiert [1] grobes Punktmuster weit keine
       
  1. Nur NRW.
Baulasten
Die Kennzeichnung von Baulasten ist in allen Bauvorlageverordnungen gleich.
 
Vorgabe Option 2
 
Flächenfarbe braun keine Umfassung, Schraffur +45° schwarz

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