Der Grundriss ist eine Projektionsart für Bauzeichungen. Man
unterscheidet den Typ A und Typ B. Nach DIN 1356-1 ist der
Grundriss Typ A die Draufsicht auf den unteren Teil eines horizontal
geschnittenen Bauobjektes.
Die Schnittflächen werden mit
Schraffuren gefüllt (vgl. DIN
ISO 128-50 Grundregeln für Flächen in Schnitten und Schnittansichten).
Abweichungen können
sich aus den Landesbauordnungen bzw. Bauvorlagenverordnungen ergeben, so
ist z.B. in Baden-Württemberg
[1] für Grundrisse und Schnitte eine farbige
Darstellung
[2] der tragenden Bauteile (aus Mauerwerk und Beton) vorgesehen.
Der Typ B ist die gespiegelte
Untersicht unter den oberen Teil eines horizontal geschnittenen
Bauobjektes. Diese werden auch als Deckenspiegel bezeichnet. |
- LVOVVO §6 Bauzeichnungen (4) (Stand: 13.11.1995)
- Balder Batran, Alexandra Born, Volker Frey u.a. "Bauzeichnen", 2016
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