Schrittmaßregel
Die Schrittmaßregel ist eine der wichtigsten Planungsgrundsätze für Treppenbauer.

Als Schrittmaß bezeichnet man die menschliche Schrittlänge (Abstand von Fußhinterkante zu Fußhinterkante). Beim Gehen liegt dieser Abstand bei einem erwachsenen Europäer bei ca. 63 cm.

Beim Treppensteigen verkürzt sich die Schrittlänge um das 2-fache der Höhe.

Berücksichtigt man neben der Schrittmaßregel noch die Bequemlichkeitsregel und die Sicherheitsregel, dann wird die Treppe nicht nur sehr angenehm empfunden, sie birgt auch die geringste Unfallgefahr.

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