Flurstücke sind Teile der Erdoberfläche, die durch das amtliche
Vermessungswesen geometrisch festgelegt und bezeichnet werden.[1]
Flurstücke
werden mit sog. Flurstücksnummern
bezeichnet. Diese können sein:
- eine Zahl
- eine Kombination von Zahl
und Buchstabe (z.B. 56F)
- eine Kombination aus zwei Zahlen (z.B. 56/8)
Die Kombination aus zwei Zahlen gibt die Herausmessung eines
Flurstücks aus einem anderen Flurstück an und wird gesprochen: 8 aus 56. |
- Niedersächsisches Gesetz über das amtliche
Vermessungswesen (NVermG) vom 12. Dezember 2002
§2
Begriffsbestimmungen (2)
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