Flurstück
Flurstücke sind Teile der Erdoberfläche, die durch das amtliche Vermessungswesen geometrisch festgelegt und bezeichnet werden.[1]

Flurstücke werden mit sog. Flurstücksnummern bezeichnet. Diese können sein:
  • eine Zahl
  • eine Kombination von Zahl und Buchstabe (z.B. 56F)
  • eine Kombination aus zwei Zahlen (z.B. 56/8)

Die Kombination aus zwei Zahlen gibt die Herausmessung eines Flurstücks aus einem anderen Flurstück an und wird gesprochen: 8 aus 56.

Einzelnachweise
  1.  Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) vom 12. Dezember 2002
    §2 Begriffsbestimmungen (2)

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